Zuschlagskriterien dürfen im Vergabeverfahren nicht geändert werden
Transparenz bei der Konzessionsvergabe nach dem EWG verpflichtet öffentliche Auftraggeber die Auswahlkriterien eines laufenden Ausschreibungsverfahrens nicht mehr zu ändern.
Dieser Artikel steht nur registrierten Benutzern zur Verfügung
Noch nicht registriert? Registrieren Sie sich hier auf elexica. Bereits registriert? Hier anmelden.