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Submitted: 28 February 2019
Der deutsche Bundestag hat am 21. Februar 2019 das Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet. Teil dieses Gesetzes ist eine Anpassung des § 25a Kreditwesengesetz, wodurch der Kündigungsschutz für Top-Banker in bedeutenden Instituten gelockert wird. Ziel des Gesetzes ist es im Rahmen des bevorstehenden Brexit, den Standort Frankfurt für Finanzinstitute aus London attraktiver zu machen.